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Wolfgang Laurig

Einführung in die Ergonomie

Was bedeutet das WORT "ERGONOMIE" heute ? >> Definitionen von Ergonomie

Das Wort "Ergonomie" setzt sich aus zwei griechischen Wortwurzeln zusammen, die sich mit
"ergon" (= menschliche Arbeit) und "nomos" (= Regel oder Ordnung) erklären lassen. Soweit dieses Kunstwort "Ergonomie" bereits in Wörterbüchern aufgeführt wird, wird als Erfinder dieses Wortes sowie des damit verbundenen Begriffes im allgemeinen der englische Psychologe Murrell und das Jahr 1949 genannt. Tatsächlich wurde dieser Begriff bereits im Jahre 1857 erstmalig von Jastrzebowski, einem polnischen Wissenschaftler, geprägt.

Die damals formulierten Ziele der Ergonomie sind auch heute noch anschaulich und verständlich:
"
... um reichlichst Früchte zu erhalten aus diesem Leben, mit geringster Mühe und größter Zufriedenheit für das eigene und allgemeine Wohl ... ".
Heute versteht man Ergonomie als die Wissenschaft, von der
Erkenntnisse angeboten werden zur " ... Anpassung von Bedingungen des Tätigseins an die Eigenschaften und Bedürfnisse der Menschen, um ihnen einen hohen Nutzen aller ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten zu ermöglichen." (Laurig).

Das gegenwärtige Verständnis von Ergonomie berücksichtigt einerseits die Interessen an einer Verbesserung der "Qualität des Arbeitslebens" beispielsweise durch Verringerung von Gefährdungen, andererseits wird gleichzeitig das Interesse der Praxis an der "Qualität der Arbeitsergebnisse" (= Menge und Güte) menschlicher Arbeit aufgegriffen.

Ergonomie und die Beurteilung von Arbeitsbedingungen

Nach betriebswirtschaftlichen Vorstellungen ist der Mensch Träger des Produktionsfaktors "Arbeit". In der Kostenrechnung eines Betriebes wird dieser Produktionsfaktor vorwiegend nach den allgemeinen Kriterien der Rentabilität beurteilt. Dieser rein wirtschaftlichen Betrachtung steht das ergonomische Konzept der Beziehung von "Belastung" und "Beanspruchung" gegenüber (Laurig - vgl. auch DIN / ISO). Die Anwendung dieses Konzeptes erlaubt Sicherheitsfachkräften, Betriebsärzten aber auch Fertigungs-planern oder Betriebsräten ein pragmatisch begründetes Vorgehen bei der "Beurteilung von Arbeitsbedingungen" entsprechend den Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes (§ 5).

Voraussetzung für die Anwendung dieses Konzeptes ist eine möglichst detaillierte Beschreibung der im jeweiligen Einzelfall vorliegenden Arbeitsbedingungen (Dokumentation nach § 6 Arbeitsschutzgesetz). Für diese Beschreibung kann man im allgemeinen auf betriebliche Unterlagen beispielsweise aus der Planung oder Fertigungsvorbereitung zurückgreifen.

Die Beschreibung beginnt mit der Darstellung der "Arbeits-Aufgabe" und des "Arbeits-Platzes". Dafür empfiehlt sich die Nutzung einfacher Fragen wie: "Was soll als Arbeitsergebnis erreicht werden?" und: "Wie soll das Arbeitsergebnis erreicht werden ?".

Die Beantwortung solcher Fragen führt zu einer Beschreibung von Anforderungen, die bei der eigentlichen Arbeits-Ausführung (= Wie ?) an den Menschen, also die Arbeits-Person (= Wer ?) gestellt werden. Diese Anforderungen werden üblicherweise bereits bei der Arbeits-Planung festgelegt und sind vor allem davon abhängig, welche Arbeits-Mittel (= Womit ? - in Form von Werkzeugen, Vorrichtungen oder Maschinen "Benutzungsverordnung") der Arbeitsperson zur Erledigung ihrer Arbeits-Aufgaben zur Verfügung stehen.

Auch aus der Festlegung einer Arbeits-Dauer (= Wie lange ?) und der Arbeits-(Uhr) Zeit (= Wann ?) ergeben sich Anforderungen, die bei der Beschreibung berücksichtigt werden müssen.

Weiter müssen die entstehenden oder bestehenden Einflüsse der physikalischen und chemischen Arbeits-Umgebung (= Wo ? - z. B. Beleuchtung, Klima oder Schall und gefährliche Arbeitsstoffe) erfasst werden.

Im ergonomischen Konzept der Analyse werden alle diese Anforderungen unter dem Begriff der Arbeits-Belastung zusammengefasst. Dieser Begriff der Belastung entspricht dem anschaulichen Bild aller "Lasten", die der arbeitende Mensch zur Erreichung des von ihm verlangten "Arbeits-Ergebnis" zu "(er-)tragen" hat. Mit der Anwendung dieses Konzeptes kann der im allgemeinen Sprachgebrauch nur qualitativ verwendete Begriff von Belastung häufig quantifizierbar gemacht werden. So ergibt sich beispielsweise für einen manuellen Lastentransport die zu tragende Last (in kg) als "Belastungs-Höhe" und aus dem zurückzulegenden Weg kann auf die zu erwartende "Belastungs-Dauer" geschlossen werden.

Ähnliche Aussagen lassen sich auch für "nicht muskuläre" Arbeiten in Büro und Verwaltung gewinnen. Ein Hinweis auf die "Belastungs-Höhe" einer Sachbearbeitung ergibt sich dann anschaulich aus der Zahl der je Vorgang zu bearbeitenden "Informationen", beispielsweise also aus der Zahl der in einem Formular aufgeführten Angaben. Auch für die Arbeit an einem Bildschirm (Bildschirmarbeitsverordnung) könnte versucht werden, die Menge der verarbeiteten Information zu ermitteln.

Die Beispiele machen deutlich, dass eine solche Quantifizierung von Belastung aber noch keine Aussagen darüber zulässt, welche "Mühe" es dem Menschen macht, ein bestimmtes Arbeitsergebnis zu erreichen. Solche Aussagen werden möglich, wenn man weiß, welcher Mensch die gestellten Anforderungen erfüllen soll. Weitere Fragen entsprechend dem ergonomischen Konzept müssen sich deshalb auf den Menschen und dessen Eigenschaften beziehen ( --> "Wer soll die Arbeitsaufgabe lösen?").

Ähnlich wie schon bei den Fragen zur Quantifizierung von Belastung muss also versucht werden, entsprechende Sachverhalte wie beispielsweise Alter, Geschlecht oder Körperabmessungen der Arbeitsperson zu beschreiben. Neben diesen "objektiv" beobachtbaren Eigenschaften sind auch Aussagen zur fachlichen Qualifikation oder der Motivation von Interesse. Die Umsetzung dieses Konzeptes stößt im betrieblichen Alltags häufig auf die gegensätzlichen Interessen der Fertigungs-vorbereitung und des so genannten Arbeitsschutzes. Dem betrieblichen Interesse nach einer möglichst hohen Arbeits-Produktivität bei möglichst niedrigen Kosten stehen nämlich die allgemeinen Grundsätze der betrieblichen Gesundheitsvorsorge entsprechend Arbeitsschutzgesetz entgegen:

"Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird".

Probleme entstehen aus der Sicht der Betriebe vor allem durch die aus (betriebs-) ärztlicher Sicht selbstverständlichen Vernachlässigung jeglicher Kostenkriterien bei der Erfüllung dieser arbeits-medizinischen Ziele. Demgegenüber umfasst aber der Begriff der ergonomischen Gestaltung auch eine "Aufwand-Nutzen-Betrachtung", die sich bis auf die ursprüngliche Erklärung des Begriffs von Ergonomie zurückführen lässt (s. o. : "... reichlichst Früchte ... mit geringster Mühe ..." ). Ersetzt man nämlich "Mühe" einfach durch "Beanspruchung", so lässt sich darunter sowohl die vom Mitarbeiter empfundene Beanspruchung als auch die oben beschriebene "objektive" Beanspruchung verstehen.

In der "ergonomischen Aufwand-Nutzen-Betrachtung" kann nun diese Beanspruchung als Aufwand des Menschen mit dem erreichbaren Arbeitsergebnis als Nutzen verglichen werden. Die Erfahrung zeigt aber, dass sich zwischen dem Aufwand und dem Nutzen in der Regel keine einfache lineare Beziehung nachweisen lässt. Man kann nämlich nicht immer bei maximaler Beanspruchung auch das maximale Arbeitsergebnis erwarten. Andererseits ist einzusehen, dass bei geringster Beanspruchung also eigentlich "geringster Mühe" das Arbeitsergebnis Null sein müsste, da die geringste Mühe wohl bei Untätigkeit vorliegen muss. Versucht man das sich damit ergebende Problem einer Optimierung zu verallgemeinern, so zeigt sich, dass sich für die Praxis der Arbeitsgestaltung zwei unterschiedliche, ergonomisch begründbare Fragestellungen ergeben können:

  • Wie kann ein angestrebtes Arbeitsergebnis mit geringer Beanspruchung und vernachlässigbarer Gefährdung des Menschen erreicht werden?

Ziele der Gestaltung sind bei dieser Fragestellung die Gesundheit und Unversehrtheit des Menschen     (-> Aufwand).

  • Wie kann ein maximales Arbeitsergebnis mit vertretbarer Beanspruchung erreicht werden?

Ziel der Gestaltung ist bei dieser Fragestellung eine hohe Produktivität und Zuverlässigkeit des Menschen (-> Nutzen).

Entsprechend der einleitend genannten Ziele der Ergonomie sollte für beide Fragestellungen immer noch auch das Bedürfnis des Menschen nach einer "hohen" Arbeits-Zufriedenheit berücksichtigt werden. Nach den Ergebnissen vieler, bisher durchgeführter Untersuchungen zur Ermittlung von Einflussgrößen auf die Arbeitszufriedenheit kann man heute zusammenfassend feststellen, dass kein einfacher, nur monokausaler Zusammenhang zwischen Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitszufriedenheit besteht [vgl. z. B. Ulich].

Ergonomische Beurteilung

Dafür gilt die ergonomische Regel, dass die Beanspruchung bei einer gegebenen Belastung umso höher sein muss, je geringer die zur Verfügung stehenden Fähigkeiten oder Fertigkeiten der arbeitenden Person sind, um die Belastung zu ertragen. Eine Beanspruchung wäre dann "nicht mehr vertretbar", wenn sie so hoch wird, dass auf die Dauer mit einer Beeinträchtigung der Gesundheit gerechnet werden muss. Dieser Fall kann beispielsweise für das regelmäßige, berufsbedingte Heben und Tragen von schweren Lasten eintreten (Luttmann u. a.).Mit Anwendung der ergonomischen Regel ergeben sich verschiedene Möglichkeiten, für diesen Fall eine vertretbare Beanspruchung und damit begrenzte Gefährdung sicherzustellen (vgl. z. B. Bongwald u. a. sowie Lastenhandhabungsverordnung). Entweder werden die zu bewegenden Massen (Gewichte) begrenzt (was einer Begrenzung der Belastung entsprechen würde) oder durch den Einsatz leistungsfähigerer Arbeitspersonen könnten auch größere Lasten noch mit vertretbarer Beanspruchung manipuliert werden (in der Praxis entspräche dies dem Einsatz von "gut trainierten" jungen Männern für den manuellen Lastenumschlag).

Nach diesem Konzept lassen sich auch komplexere Zusammenhänge anschaulich beschreiben. Beispielsweise würde jede Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit durch Training, einer Verbesserung der Eigenschaften entsprechen, was für eine gegebene Belastung zu einer Reduzierung der Bean-spruchung führen muss. Andererseits müssen mögliche Alterseffekte (Veränderung der Muskelkraft oder der Fähigkeiten der Sinnesorgane) danach zu einer Erhöhung der Beanspruchung führen. Für beide Fälle wurde die Belastung in ihrer Höhe als unverändert angenommen, damit müsste der betriebliche Nutzen ( = Arbeitsergebnis) trotz unterschiedlichen Aufwands (Beanspruchung) eigentlich gleich bleiben.

Als Grundlage für die ergonomische Beurteilung von Arbeitsbedingungen hat sich ein stufenweises Vorgehen bewährt, beispielsweise lässt sich ein stufenweises Vorgehen nach folgenden Kriterien und Fragen empfehlen:

1. Stufe
Kriterien: Ausführbarkeit und Gefährdung
Ergonomische Fragestellung: Ist die Arbeit ausführbar und gefährdungsarm?

2. Stufe
Kriterien
: Ermüdung und Erträglichkeit
Ergonomische Fragestellung: Ist die Ausführung ermüdungsarm und deshalb auch bei täglicher Wiederholung auf Dauer erträglich?

3. Stufe
Kriterien
: Arbeitsproduktivität und Qualität
Ergonomische Fragestellung: Welches Arbeitsergebnis kann vom Menschen fehlerfrei erbracht werden?

4. Stufe
Kriterien: Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Ergonomische Fragestellung: Sind Verordnungen des staatlichen Arbeitsschutzes und sonstige zutreffende Regeln beachtet?

5. Stufe
Kriterien
: Zumutbarkeit und Zufriedenheit
Ergonomische Fragestellung: Sind die Bedingungen der Arbeit dem Menschen zumutbar und stellt ihn seine Arbeit zufrieden?

Zur Überprüfung, ob eine Arbeit "ergonomisch" gestaltet ist, beginnt man nach diesem Konzept der Beurteilung mit der Frage, ob der Mensch überhaupt in der Lage ist, die von ihm verlangte Arbeit auszuführen. So wäre beispielsweise eine Arbeit nicht ausführbar, wenn die Reichweite der Arme zu gering ist, um eine bestimmte Stelle zu erreichen. Auch die Begrenzung der dem Menschen zur Verfügung stehenden Kräfte oder die Begrenzung der Fähigkeiten seiner Sinnesorgane kann ein Grund dafür sein, dass eine Arbeit nicht ausführbar ist. Mit der Überprüfung der Ausführbarkeit einer Arbeits-aufgabe muss gleichzeitig überprüft werden, ob die Arbeit auch gefährdungsarm ist. Eine Arbeit gilt schließlich als erträglich, wenn sie nicht nur ohne Gefährdung der Gesundheit regelmäßig ausgeführt werden kann sondern dabei auch die Ermüdung gering bleibt. Erträglichkeit bedeutet also nicht nur gefährdungsarme, kurzfristige Ausführbarkeit sondern Ausführbarkeit ohne Beeinträchtigung über die Dauer des ganzen Arbeitstages unter der Annahme täglicher Wiederholung.

Nach der Diskussion der dem Menschen möglichen Produktivität muss Arbeit schließlich stets auch noch danach beurteilt werden, ob die Arbeitsaufgabe zumutbar ist. Zur Beantwortung dieser Frage sollte man davon ausgehen, dass eine Arbeit nur dann als zumutbar gelten kann, wenn die arbeitende Person diese selbst als zumutbar empfindet. Fragen der Zumutbarkeit werden allerdings häufig durch gesetzliche oder tarifvertragliche Regelungen einer allgemeinen Diskussion entzogen. Ein Beispiel hierzu sind alle Regelungen zur Dauer der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit (Arbeitszeitgesetz).

Bei gesetzlichen Regelungen zur Zumutbarkeit überwiegt im allgemeinen der Gedanke, den Menschen vor eine Gefährdung durch Arbeitsbedingungen zu schützen. Man spricht deshalb auch vom "staatlichen Arbeitsschutz" wie er beispielsweise im Arbeitsschutzgesetz erkennbar ist. Der Gesetzgeber wird sich zwar an ergonomisch begründeten Überlegungen zur Erträglichkeit orientieren, bei den meisten Regelungen handelt es sich jedoch um Setzungen. Unabhängig davon liegt letztlich die Entscheidung über die Zumutbarkeit von Arbeitsbedingungen immer bei der arbeitenden Person selbst. Es ist deshalb möglich, dass in Ausnahmefällen auch als nicht erträglich anzusehende Arbeits-bedingungen noch als zumutbar akzeptiert werden können (z. B. beim Bau eines Hauses in "Eigenarbeit" oder beim Einsatz der freiwilligen Feuerwehr). Andererseits können auch Arbeits-bedingungen als unzumutbar empfunden werden, die nach ergonomischer Erkenntnis als erträglich gelten.

Zumutbarkeit setzt jedoch noch nicht voraus, dass die entsprechenden Arbeitsbedingungen auch zufriedenstellend sind. Die Berücksichtigung von Zumutbarkeit entspricht gewissermaßen nur der Erfüllung einer gesellschaftlichen Minimalforderung für eine menschengerechte Gestaltung. Auch für die Frage nach der Zufriedenheit gilt, dass Arbeitsbedingungen nur dann als zufrieden stellend bezeichnet werden können, wenn die jeweils arbeitende Person mit ihrer Tätigkeit wirklich zufrieden ist. Allgemein sollte man davon ausgehen, dass die Überprüfung der Zumutbarkeit von Arbeitsbedingungen weniger zu den Aufgaben der Ergonomie gehört, als vielmehr zu den Aufgaben der Sozialpsychologie und Soziologie.


Schlussfolgerungen


Aufbauend auf dem Begriff der Ergonomie in seiner historischen Deutung sowie seinem gegenwärtigen Verständnis bietet die Anwendung der Grundlagen der Ergonomie neue, bisher nur wenig genutzte Möglichkeiten für die Gestaltung von Arbeitsbedingungen. Im Gegensatz zu einem ursprünglich eher "retrospektiv" orientierten und korrektiven "Arbeitsschutz" ermöglicht die Nutzung "ergonomischer Erkenntnisse" heute eine dynamische und prospektive Gestaltung auch im Sinne eines "kontinuierlichen Verbesserungsprozesses". Durch Umsetzung dieser Idee einer "prospektiven Ergonomie" (Laurig) bietet sich den Unternehmen die Chance, nicht nur Beeinträchtigungen der Gesundheit zu minimieren sondern auch Produktivität und Qualität zu verbessern (vgl. z. B. Landau).

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