von körperlichen
Belastungen an Arbeits-
plätzen eines
bestimmten Gewerbezweiges
beschäftigt hat
und die Historie der Verän-
derung
körperlicher Belastungen innerhalb
der letzten
Jahrzehnte kennt. Eine auto-
matische
Zuweisung dieser Aufgabe an ei-
ne beliebige
Person ohne besondere Kennt-
nisse und ohne
ein Training in der Bela-
stungsuntersuchung muß
ausgeschlossen
werden. Das
sollte vorsorglich in einer Dar-
stellung zur
Anwendung vom MDD formu-
liert
werden.
Um im Verlauf der
nächsten Jahre zu
exakten
retrospektiven Bestimmungen der
körperlichen
Belastung zu kommen, sollte
auch über
folgende Vorgehensweisen nach-
gedacht
werden:
Es werden
weitergehende repräsentative
Belastungsuntersuchungen
über BK-rele-
vante Tätigkeiten
benötigt, die der Er-
mittlung des
Normalfalls" der Belastung
und ihrer
genaueren Untersuchung bei
abweichenden
Bedingungen am Arbeits-
platz zu Grunde
liegen. Begonnen wurde
damit u. a. durch
die Dortmunder Lum-
balbelastungsstudie
(
Jäger
et al.
1998),
die weitergehende
Förderung des Haupt-
verbandes der
gewerblichen Berufsge-
nossenschaften
für das Projekt Ermitt-
lung und
Beurteilung vergleichbarer Teil-
tätigkeiten
hinsichtlich der Körperhal-
tung und der
Wirbelsäulenbelastung bei
verschiedenen
beruflichen Tätigkeiten"
und das
Forschungsvorhaben Organisa-
tions- und
Belastungsstruktur der Bau-
arbeit"
(
Fleischer
et al. 1999) bei
den
Bau-Berufsgenossenschaften.
Für
Belastungsuntersuchungen an beste-
henden oder
vergleichbaren Arbeitsplät-
zen sollte eine
einheitliche Methodik ent-
wickelt werden,
wonach die notwendigen
ausführlichen
Belastungserhebungen vor
Ort im Einzelfall
durchgeführt werden.
Sie muß
wenigstens Anweisungen zur
Beurteilung von
Lasten, Körperhaltun-
gen und vor allem
von einzelnen Bela-
stungszeiten
sowie der Zeitstrukturen
einer Tätigkeit
enthalten.
Personen,
die Ermittlungen über körper-
liche Belastungen
durchführen, sollten
dafür eine
Zertifizierung/Meßberechti-
gung erwerben,
wie sie für Messungen
anderer
Expositionen längst gefordert
wird. Das Prinzip
der Qualitätssicherung
muß auch auf die
Beurteilung körper-
licher
Belastungen übertragen werden.
Die
Ausbildung befähigter Personen zur
körperlichen
Belastungsanalyse erfordert
ein Curriculum,
in dem in der Zusam-
menarbeit von
technischen und arbeits-
medizinischen
Ergonomen vermittelt
werden
tion von großem
Nutzen und dürften dazu
beitragen, die
Lastenhandhabungs-Verord-
nung sinnvoll
und mit arbeitsmedizini-
schem
Sachverstand umzusetzen.
Die vorliegende
Stellungnahme zum
Mainz-Dortmunder
Dosismodell soll jedoch
einige
Sachverhalte deutlich machen:
Auch nach
der Publikation des MDD und
seiner
Begründungen sind viele weitere
Fragen zu
klären. Das kann nicht nur
durch die
Autoren des MDD, sondern
durch alle mit
der Entschädigung von
Berufskrankheiten und
mit der Präven-
tion
arbeitsbedingter Gesundheitsgefah-
ren durch
körperliche Über- und Fehlbe-
lastungen
betrauten Träger, d. h. wohl im
Rahmen des
erweiterten Präventionsauf-
trages der
Unfallversicherungsträger ge-
schehen: Das
MDD ist ein weiterer
Schritt zur
Lösung eines komplizierten
Problemkreises
der beruflichen Bela-
stungsfolgen und
Schädigungsmöglich-
keiten.
Insbesondere die vorläufige Fest-
legung eines
Richtwertes bedarf der wei-
teren
Überprüfung in dem Sinn, wie auch
Grenzwerte
anderer Expositionen lau-
fend an den
gewachsenen Erkenntnis-
stand angepaßt
werden müssen.
Es sind
weitergehende epidemiologische
Studien mit
branchenübergreifender Gel-
tung über die
quantitativen Beziehungen
zwischen
körperlichen Belastungen, struk-
turellen
Schädigungen der Bewegungsseg-
mente und deren
funktionellen Folgen ein-
schließlich
konkurrierender psychischer
Faktoren
erforderlich, für die eine ent-
sprechende
Forschungsförderung benötigt
wird. Auch bei
weitergehendem Wandel
der Wirtschafts-
und damit der Tätig-
keitsstrukturen
ist zukünftig noch davon
auszugehen, daß
ein erheblicher Teil der
Beschäftigten
körperlich belastende Arbei-
ten auf Grund
hoher Lasten, aber auch
in Verbindung
mit Zwangshaltungen und
repetitiven
Arbeiten ausüben wird.
Die
Ermittlung der Primärdaten für die
körperlichen
Belastungen an bestehen-
den
Arbeitsplätzen bedarf einer einver-
nehmlichen
Regelung zwischen allen
dafür
zuständigen Partnern der Arbeits-
medizin und der
Arbeitswissenschaften.
Die Forderung
nach einer Qualitäts-
sicherung der
Beurteilungsmethoden
wird auch auf
die Ermittlung zeitlich
repräsentativer
Daten zum Umfang und
zur Struktur
körperlicher Belastungen
eines
Beschäftigten angewendet werden
müssen. Ein
Nutzen ist daraus sowohl für
die zukünftige
Entschädigungspraxis im
Rahmen von
Berufskrankheiten als auch
für die
zielgerichtete Prävention durch
die ergonomische
Gestaltung von Arbeits-
prozessen zu
erwarten.
a)
arbeitsphysiologische und biomecha-
nische
Kenntnisse über die Folgen
körperlicher
Belastungen einschließ-
lich
Zwangshaltungen
b) Kenntnisse
über Zeitstudien ein-
schließlich
statistischer Voraussetzun-
gen
c) Kenntnisse
über die Verfahren zur Be-
lastungsanalyse
d) Training der
Belastungsbeurteilung
durch erfahrene
Personen.
Ein derartiges
Curriculum sollte den Be-
urteilenden in
die Lage versetzen, auch bei
schwierigen
Beurteilungssituationen sach-
gerechte eigene
Einschätzungen zu treffen,
die einer
Überprüfung standhalten können.
Schlußbemerkungen
Die Diskussion
um die Aufnahme der band-
scheibenbedingten
Erkrankungen der Wir-
belsäule in die
Liste der Berufskrankheiten
zeigt, welche
Schwierigkeiten es bereiten
kann, einen in
der Orthopädie, in der
Arbeits- und
Sportmedizin prinzipiell an-
erkannten
Belastungs-Beanspruchungs-Zu-
sammenhang so
hinsichtlich seines beruf-
lichen
Ursachenanteils zu quantifizieren
und zugleich
gegenüber konkurrierenden
Einflußfaktoren
zu unterscheiden, daß er
den
formaljuristischen Anforderungen des
sozialpolitischen
Konstrukts einer Berufs-
krankheit"
gerecht werden kann. Das
Mainz-Dortmunder
Dosismodell entspricht
dem Bemühen
einer Expertengruppe, die
notwendigen und
vergleichbaren Hand-
lungsbedingungen
für die Bearbeitung einer
Fülle von
Verdachtsfällen von Berufs-
krankheiten
durch die gesetzliche Unfall-
versicherung zu
schaffen. Die Autoren ha-
ben sich in
diesem Sinn bemüht, einen
praktikablen Weg
zur Klärung der haf-
tungsbegründenden
Kausalität dieser Fälle
zu finden. Diese
Bemühungen der Arbeits-
gruppe um die
Entwicklung des MDD sol-
len in diesem
Kontext ausdrücklich gewür-
digt werden.
Dennoch haben überwiegend
fehlende
wissenschaftliche Detailkenntnisse
zu Kompromissen
geführt, die nur zeitwei-
lig hingenommen
werden sollten unter der
Voraussetzung,
diese Kenntnislücken durch
weitere
wissenschaftliche Untersuchungen
so schnell wie
möglich zu schließen.
Es ist weiterhin
zu bedenken, daß auch
hinter jedem
Verdachtsfall, der nicht zur
Anerkennung als
Berufskrankheit kommen
kann, für den
betroffenen Arbeitnehmer ein
erheblicher
Konflikt zwischen den beruf-
lichen
Belastungen und den körperlichen
Voraussetzungen
und somit ein persön-
liches Schicksal
steht. Insofern sind exakte
Kenntnisse über
Belastungs-Beanspru-
chungs-Beziehungen
auch für die Präven-