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Erläuterungen zu den Fragen (und alle anderen Hyperlinks) können mit "Klicken" auf die Texte in dieser Farbe aufgerufen werden. Bei einer Anwendung des Prüfschemas zur Beurteilung nach § 3 der BildschArbV sollten möglichst alle Fragen mit "Ja" beantwortet werden. Zum Löschen Ihrer Eingaben müssen Sie das Prüfschema über den Browser verlassen und danach wieder neu aufrufen.
Nach § 3 der Bildschirmarbeitsverordnung (BildschArbV) hat der Arbeitgeber bei Bildschirmarbeitsplätzen die Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen insbesondere hinsichtlich einer möglichen Gefährdung des Sehvermögens sowie körperlicher Probleme und mentaler Belastungen zu ermitteln und zu beurteilen.
Die folgenden Prüfliste verwendet dazu einfache "Ja"-"Nein"-Fragen. Diese Fragen orientieren sich an den Anforderungen an die Gestaltung (§ 4 der BildschArbV) wonach der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zu treffen hat, damit Bildschirmarbeitsplätze den Anforderungen des Anhangs der Bildschirmarbeitsverordnung entsprechen (vgl. hierzu ausführlich: BGI 650).
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Univ.-Prof. em. Dr.-Ing. Wolfgang Laurig - Beratung für mitarbeiterorientierte Prozessqualität in Verwaltung und Produktion